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Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Telecity durch Equinix unter Auflagen

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Rechenzentrumbetreibers Telecity durch den Konkurrenten Equinix vorbehaltlich der Veräußerung einer Reihe von Rechenzentren in Amsterdam, London und Frankfurt genehmigt.

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Rechenzentrumbetreibers Telecity (Vereinigtes Königreich) durch den Konkurrenten Equinix Inc. (USA) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Um wirksamen Wettbewerb auf dem Markt für Serverhousing in Amsterdam, London und Frankfurt zu gewährleisten, ist die Genehmigung allerdings an die vollständige Umsetzung bestimmter Auflagen durch Equinix gebunden.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Angesichts der immer größeren Bedeutung von CloudDienstleistungen in Europa ist der Wettbewerb zwischen Rechenzentren äußerst wichtig. Die Kommission hat sich davon überzeugt, dass Unternehmen durch die von Equinix eingegangenen Verpflichtungen auch weiterhin zu wettbewerbsfähigen Preisen zwischen verschiedenen Rechenzentren wählen können.“

Der Zusammenschluss vereint die beiden größten Anbieter von Serverhousing und damit verbundenen Dienstleistungen in Amsterdam, London und Frankfurt. Anbieter von Serverhousing vermieten Stellflächen und Stromleistungen in speziell dafür errichteten Rechenzentren an Kunden, die dort ihre Server und Datenspeicher aufstellen. Die Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass Equinix und Telecity in diesen drei Stadtgebieten derzeit wichtige Anbieter von Serverhousing sind und häufig miteinander um Kunden konkurrieren.

Die Kommission hatte Bedenken, dass durch den Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form ein wichtiger Wettbewerber wegfallen und in der Folge die Preise für Serverhousing in Amsterdam, London und Frankfurt steigen würden.

Die Untersuchung ergab insbesondere, dass Equinix und Telecity in den drei Stadtgebieten als enge Konkurrenten empfunden werden und die Rolle, die Telenet bisher im Wettbewerb spielt, von den übrigen Wettbewerbern so nicht hätte ausgefüllt werden können. Neue Anbieter hätten nicht ohne weiteres in den Markt eintreten können, denn sie hätten zunächst erhebliche Investitionen tätigen und neue Rechenzentren vergleichbarer Größe und Bauart errichten müssen. In Amsterdam, London und Frankfurt wären daher nur wenige große, etablierte Anbieter von Serverhousing in ausgezeichnet angebundenen Rechenzentren verblieben.

 

Auflagen

Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, hat Equinix sich verpflichtet, eine Reihe von Rechenzentren in Amsterdam, London und Frankfurt zu veräußern. Ihr Erwerb durch einen neuen Marktteilnehmer oder durch einen bereits auf dem Markt tätigen Wettbewerber würde gewährleisten, dass der Wettbewerb für Serverhousing in den drei Stadtgebieten nicht geschwächt wird. In Amsterdam wird Equinix zwei, in London fünf und in Frankfurt ein Rechenzentrum abstoßen.

Die Abhilfemaßnahmen haben die Wettbewerbsbedenken der Kommission ausgeräumt. Die Genehmigung der Übernahme ist an die vollständige Umsetzung der Auflagen gebunden.

Das Vorhaben wurde am 24. September 2015 bei der Kommission angemeldet, nachdem es von den Wettbewerbsbehörden Deutschlands, der Niederlande und des Vereinigten Königreichs nach Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung an die Kommission verwiesen worden war. Die Unternehmen unterbreiteten am 22. Oktober 2015 ein erstes Paket von Verpflichtungen, das am 12. November 2015 noch einmal geändert wurde.

 

Unternehmen

Equinix bietet in 33 Großstädten weltweit Serverhousing an.

Telecity betreibt Rechenzentren in 12 Städten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Türkei.

Die Tätigkeiten von Equinix und Telecity überschneiden sich in den vier Städten Amsterdam, Frankfurt, London und Paris im EWR.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Zusammenschlusses muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen (bzw. 35 Arbeitstagen, wenn Verpflichtungen angeboten werden) entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).

über helmut

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