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Aktueller Stand: Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise

Mit der Europäischen Migrationsagenda vom Mai 2015 hat die Kommission deutlich gemacht, dass eine Gesamtstrategie für die Steuerung der Migration notwendig ist. Seither wurden etliche Maßnahmen eingeleitet, darunter die Annahme zweier Notfallregelungen zur Umverteilung von 160 000 Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten auf andere Mitgliedstaaten der EU, und die Billigung des Aktionsplans der Kommission für die Rückkehr.

Am 23. September stellte die Europäische Kommission eine Reihe vorrangiger in den kommenden sechs Monaten zu ergreifender Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda vor. Dazu gehörten sowohl kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der derzeitigen Lage als auch längerfristige Maßnahmen zur Schaffung eines dauerhaften, belastbaren Systems.

Die Liste der vorrangigen Maßnahmen enthält die wichtigsten Maßnahmen, die unverzüglich erforderlich sind:

I. operative Maßnahmen;

II. finanzielle Unterstützung;

III. Anwendung des EU-Rechts.

Die Liste wurde auf der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 23. September 2015 und auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15. Oktober 2015 gebilligt.

Diese Maßnahmen müssen nun auf allen Ebenen zügig und wirksam umgesetzt werden.

 

Finanzielle Zusagen

Auf der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 23. September erkannten die Mitgliedstaaten an, dass zusätzliche nationale Mittel bereitgestellt werden müssen. Sie wiederholten ihre Zusage auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15. Oktober. Die Kommission hat bereits Vorschläge zur Berichtigung der Haushaltspläne 2015 und 2016 vorgelegt, die eine Aufstockung der Mittel zur Bewältigung der Flüchtlingskrise um 1,7 Mrd. EUR vorsehen. Das bedeutet, dass die Kommission in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 9,2 Mrd. EUR für die Bewältigung der Flüchtlingskrise aufwenden wird. Die Mitgliedstaaten haben zugesagt, einzelstaatliche Mittel in derselben Höhe bereitzustellen. Allerdings muss noch immer eine große Zahl von Mitgliedstaaten den entsprechenden Beitrag für den UNHCR, das Welternährungsprogramm und andere einschlägige Organisationen (500 Mio. EUR), den regionalen EU-Treuhandfonds für Syrien (500 Mio. EUR) und den Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika (1,8 Mrd. EUR) entrichten.

 

Umverteilungsregelungen

Die von der Kommission vorgeschlagenen und vom Rat am 14. September und am 22. September verabschiedeten Maßnahmen zur Umverteilung von 160 000 Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, werden dafür sorgen, dass der Druck auf die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten zwar nicht vollständig verschwindet, aber stark nachlässt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Maßnahmen nun vollständig umgesetzt werden. Damit diese Regelungen wirksam funktionieren können, müssen die Mitgliedstaaten rasch auf den Appell an nationale Experten zur Unterstützung der Tätigkeit an den Hotspots reagieren, der Kommission ihre Aufnahmekapazitäten mitteilen und die nationalen Kontaktstellen ermitteln, die die Umverteilungen gemeinsam mit Griechenland und Italien und die nationalen Neuansiedlungen koordinieren.

 

Hotspot-Konzept

Für die Strategie und die Glaubwürdigkeit der EU kommt es entscheidend darauf an, dass es gelingt, den Nachweis zu erbringen, dass die Funktionsfähigkeit des Migrationssystems wiederhergestellt werden kann – unter anderem durch die Entsendung von Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung an die Brennpunkte, die sogenannten Hotspots, um den besonders stark belasteten Mitgliedstaaten zu helfen, ihren Verpflichtungen und ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Damit diese Support-Teams ihren Auftrag erfüllen können, brauchen sie die tatkräftige Unterstützung der zuständigen EU-Agenturen, eine engstmögliche Verbindung zu den Behörden in Italien und Griechenland und den Beistand anderer Mitgliedstaaten.

 

Rückführungen

Für effektive Rückführungen der nicht schutzberechtigten Migranten zu sorgen, gehört zu den Kernaufgaben der an den Hotspots zur Unterstützung der Migrationssteuerung eingesetzten Teams. Gleichzeitig bedarf es innerhalb der EU leistungsfähiger Systeme für den Erlass und Vollzug von Rückkehrentscheidungen. Im vergangenen Monat wurden konkrete Schritte unternommen, um ein integriertes Rückkehrmanagement auf die Beine zu stellen und in den Informationsaustausch auf EU-Ebene auch Rückkehrentscheidungen und Einreiseverbote einzubeziehen. Den für die Rückkehr zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten müssen die erforderlichen Ressourcen für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe an die Hand gegeben werden. Die Mitgliedstaaten sollten den EU-Aktionsplan für die Rückkehr, den die Kommission vorgeschlagen hat und den die Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates Justiz und Inneres vom Oktober 2015 gebilligt haben, rasch umsetzen.

 

Unterstützung für Länder, die das EU-Katastrophenschutzverfahren aktivieren

Das EU-Katastrophenschutzverfahren soll Mitgliedstaaten, die von einer Krisensituation überfordert sind, praktische Unterstützung bieten. Derzeit nehmen Serbien, Slowenien und Kroatien die Hilfe dieses Verfahrens in Anspruch. Durch das Verfahren können verschiedene Arten von Hilfe in Form von Sachleistungen einschließlich Teams und Ausrüstung, Unterkünften, medizinischer Versorgung und sonstiger Hilfsgüter sowie Fachwissen mobilisiert werden. Ein Land aktiviert das Verfahren durch einen Aufruf, und die teilnehmenden Staaten stellen entsprechend dem ermittelten Bedarf Hilfe bereit. Die Kommission hat den Kofinanzierungsbetrag erhöht, den sie für die Beförderung von Hilfsgütern und Experten während der aktuellen Flüchtlingskrise zuschießt. Bislang haben zu wenige Mitgliedstaaten auf diese Aufrufe reagiert, und eine Vielzahl von Ressourcen muss noch bereitgestellt werden, damit Serbien, Slowenien und Kroatien die derzeitige Situation bewältigen können.

 

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat sich beharrlich für eine abgestimmte europäische Lösung in der Flüchtlings- und Migrationsproblematik eingesetzt.

Bei Amtsantritt übertrug Kommissionspräsident Juncker einem Kommissar – Dimitris Avramopoulos – die Verantwortung für den Bereich Migration und beauftragte ihn, in vom Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans koordinierter Zusammenarbeit mit den anderen Kommissaren eine neue Migrationspolitik auszuarbeiten, die zu den zehn Prioritäten der Politischen Leitlinien gehört.

Am 13. Mai 2015 legte die Europäische Kommission ihre Europäische Migrationsagenda vor, die eine umfassende Strategie für eine bessere Steuerung der Migration in all ihren Aspekten enthält.

Zwei Maßnahmenpakete zur Umsetzung der Agenda wurden bereits am 27. Mai 2015 und am 9. September 2015 angenommen, und die Durchführung der darin vorgesehenen Maßnahmen hat begonnen.

über helmut

Siehe auch

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