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Westlicher Balkan und Türkei: Erweiterungsprozess von entscheidender Bedeutung für mehr wirtschaftliche und politische Stabilität in der Region

In einer Reihe heute verabschiedeter Jahresberichte bewertet die Europäische Kommission, inwieweit die Länder des westlichen Balkans und der Türkei auf die Erfüllung der Anforderungen der EU-Mitgliedschaft vorbereitet sind, und legt dar, wie die verbleibenden Herausforderungen angegangen werden müssen.

Bei der Vorstellung des jährlichen Erweiterungspakets erklärte EU-Kommissar Johannes Hahn: „Die derzeitige Flüchtlingskrise zeigt, welche Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern in Südosteuropa zukommt. Der Erweiterungsprozess der EU, der sich auf den westlichen Balkan und die Türkei erstreckt, ist ein äußerst wirksames Instrument zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in diesen Ländern. Er kurbelt auch die Wirtschaft an und fördert die regionale Zusammenarbeit. Eine klare europäische Perspektive verhilft unseren Partnerländern schrittweise zum Wandel und erhöht die Stabilität rund um die Europäische Union. Unsere Entschlossenheit zur Erweiterung der EU und unser Festhalten an den dafür geltenden Bedingungen bedeuten daher eine langfristige Investition in die Sicherheit und den Wohlstand Europas“.

 

Gemeinsame Herausforderungen

Die Region ist von der Flüchtlingskrise stark betroffen. Die Türkei leistet erhebliche Unterstützung für mehr als zwei Millionen syrische Flüchtlinge, die sich in ihrem Gebiet aufhalten. Seit Jahresanfang haben die Länder des westlichen Balkans (insbesondere die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien) einen gewaltigen Zustrom von Drittstaatsangehörigen, die ihr Gebiet durchqueren, bewältigt. Die Migrationsproblematik zeigt eindringlicher denn je, wie wichtig eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Erweiterungsländern ist, und die EU leistet zu diesem Zweck umfangreiche Unterstützung.

 

Wesentliche Aspekte als Schlüssel für Stabilität

In ihrer Erweiterungsstrategie bekräftigt die Kommission erneut, dass der Schwerpunkt des Beitrittsprozesses weiter auf dem Grundsatz „Wesentliches zuerst“ liegen muss. Demzufolge stellen wesentliche Aspekte wie Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, Stärkung der demokratischen Institutionen, einschließlich Reform der öffentlichen Verwaltung, sowie wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit auch weiterhin zentrale Prioritäten dar. Fortschritte sind vor allem bei der Verabschiedung einschlägiger Gesetze und beim Aufbau der erforderlichen Verwaltungsstrukturen zu beobachten, doch insgesamt fehlt es sehr häufig an einer wirksamen Umsetzung. Die Kommission wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Länder den Reformen in diesen Schlüsselbereichen Vorrang einräumen und eine Erfolgsbilanz schaffen.

 

Derzeitiger Stand

Auch wenn im letzten Jahr bedeutende Fortschritte erzielt wurden, sind noch große Herausforderungen zu bewältigen. Was die Rechtsstaatlichkeit anbelangt, so mangelt es der Justiz an Unabhängigkeit, Effizienz und Rechenschaftspflicht. Zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, insbesondere um eine Erfolgsbilanz im Hinblick auf Ermittlungen, Anklageerhebungen und rechtskräftigen Verurteilungen zu schaffen. Die Grundrechte sind zwar häufig gesetzlich verankert, doch in der Praxis sind nach wie vor Defizite festzustellen. Die Wahrung der Freiheit der Meinungsäußerung stellt eine besondere Herausforderung dar. In dieser Hinsicht sind in einer Reihe von Ländern negative Entwicklungen zu verzeichnen. Die Reform der öffentlichen Verwaltung muss mit Nachdruck fortgesetzt werden, um die erforderliche Verwaltungskapazität zu gewährleisten, aber auch um das hohe Maß an Politisierung und den Mangel an Transparenz anzugehen. Der Funktionsweise der demokratischen Institutionen muss ebenfalls Beachtung geschenkt werden. Es besteht Bedarf an einer noch engeren Zusammenarbeit mit lokalen zivilgesellschaftlichen Akteuren, um die Reform in allen Gesellschaftsbereichen fest zu verankern.

Auch im Hinblick auf wirtschaftspolitische Steuerung und Wettbewerbsfähigkeit stehen die meisten Länder vor großen Aufgaben. Die Entwicklung der Wirtschaft ist von entscheidender Bedeutung für Beschäftigung und Wachstum und für die Anziehung von Investoren. Die Kommission legt besonderes Gewicht auf die regionale Zusammenarbeit und die Förderung der regionalen wirtschaftlichen Entwicklung und Konnektivität. Hier wurden vor allem im Rahmen des Berliner Prozesses und der Initiative „Westbalkan-Sechs“ erhebliche Fortschritte erzielt. Die Kommission betont außerdem, dass gutnachbarliche Beziehungen geschaffen und bilaterale Streitigkeiten beigelegt werden müssen.

 

HINTERGRUND

Neue Präsentation

Die Kommission hat in diesem Jahr ein verbessertes Konzept für die Bewertung der wesentlichen Aspekte und der entsprechenden Kapitel des Besitzstands eingeführt. Die Gesamtstrategie für die Erweiterung ist nun auf mehrere Jahre angelegt und erstreckt sich auf die Amtszeit der derzeitigen Kommission. Neben der Berichterstattung über die Fortschritte rückt der Stand der Vorbereitungen auf die Übernahme der mit der Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen stärker in den Mittelpunkt. Gleichzeitig bieten die Berichte klarere Orientierungshilfen in Bezug auf die Maßnahmen, die die Länder sowohl kurz- als auch langfristig ergreifen sollen. Es wird eine harmonisierte Bewertungsskala verwendet, die eine größere Vergleichbarkeit zwischen den Ländern gewährleistet und die Transparenz des Beitrittsprozesses erhöht. Dadurch soll eine bessere Kontrolle des Reformprozesses durch alle Beteiligten ermöglicht werden.

 

Der Erweiterungsprozess

Die derzeitige Erweiterungsagenda betrifft die Länder des westlichen Balkans und die Türkei. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wurden bereits 2005 aufgenommen, kommen aber nur langsam voran. Die Beitrittsverhandlungen mit Montenegro und Serbien laufen seit 2012 bzw. 2014. Im Falle der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien – Kandidatenland seit 2005 – steckt der EU-Beitrittsprozess nach wie vor in einer Sackgasse. Albanien erhielt 2014 den Status als Kandidatenland und muss erst eine Reihe von Schlüsselprioritäten in Angriff nehmen, bevor die Kommission die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen empfehlen kann. Ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina trat im Juni in Kraft. Mit dem Kosovo wurde ein solches Abkommen im Oktober 2015 unterzeichnet.

über helmut

Siehe auch

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