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Luftverschmutzung: Parlament für nationale Höchstgrenzen bei Luftschadstoffen

Am Mittwoch 28.10. hat das Parlament eine Richtlinie gebilligt, in der nationale Höchstgrenzen für sechs wichtige Luftschadstoffe festgelegt werden, darunter Schwefeldioxid, Partikel und Stickstoffoxide. Ziel ist, das grenzüberschreitende Problem der Luftverunreinigung in den Griff zu bekommen, denn diese verursacht – laut EU-Kommission – schätzungsweise 400.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr. Weiterhin sollen so die Gesamtkosten der Luftverschmutzung bis 2030 um 40 Milliarden Euro gesenkt werden.

„Die Luftverschmutzung verursacht enorme menschliche und wirtschaftliche Kosten. Sie trägt auch zu einer beträchtlichen Umweltschädigung bei, durch eine übermäßige Stickstoffbelastung und sauren Regen, und sie macht natürlich nicht an den EU-Grenzen halt“, sagte Berichterstatterin Julie Girling (EKR, UK).

„Diese Gesetzgebung wird auf allen Regierungsebenen in den Mitgliedstaaten eine willkommene Unterstützung darstellen, einschließlich der regionalen und sub-regionalen Behörden, die sich so stark dafür eingesetzt hatten. Die Bürger an der Basis fordern, dass hier endlich etwas getan wird“, fügte sie hinzu.

„Mein Bericht drängt zudem die Kommission, sicherzustellen, dass bei der Festlegung der Verfahren für Tests zur Ermittlung der Emissionen unter realen Fahrbedingungen so bald wie möglich eine Einigung erreicht wird. Wir sind uns alle einig, dass das Problem der Luftverschmutzung durch Stickstoffoxide dringend angegangen werden muss. Nach den jüngsten Enthüllungen über die Automobilindustrie verlangen die Menschen, dass jetzt in diesem Bereich etwas geschieht“, sagte Girling abschließend.

 

Ehrgeizige Höchstgrenzen

Die Abgeordneten haben Höchstgrenzen festgesetzt für Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC), Methan (CH4), Ammoniak (NH3) und Feinstaub (PM2,5), die zwischen 2020 und 2030 erreicht werden sollen, so wie von der EU-Kommission vorgeschlagen.

Sie verlangen, dass die geplante Richtlinie zur Einführung einer „nationalen Emissionshöchstmenge“ (die Höchstmenge eines Stoffes in Kilotonnen, die in einem Mitgliedstaat während eines Kalenderjahres emittiert werden darf) auch zur Verringerung von Quecksilberemissionen beiträgt. Zuvor jedoch soll die Kommission eine Folgenabschätzung zu Quecksilber vornehmen, bevor eine nationale Emissionsreduktionsverpflichtung bestimmt wird.

 

Fahrzeugemissionen

Kommission und Mitgliedstaaten sollen sich unverzüglich über den neuen Vorschlag für eine Verordnung über die Emissionen im praktischen Fahrbetrieb einigen, der derzeit bearbeitet wird, so dass alle bei den Quellen der Verschmutzung ansetzenden Luftschutzmaßnahmen der EU ihren Zweck erfüllen und zur Verwirklichung der Ziele der EU im Bereich der Luftqualität beitragen.

 

Gegen die Luftverschmutzung durch internationalen Seeverkehr vorgehen

Das Parlament hat den Vorschlag der Kommission abgelehnt, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität zu gewähren, indem sie im internationalen Seeverkehr erzielte Reduktionen von Stickstoffoxiden, Schwefeldioxiden und Partikeln verrechnen dürfen.

Stattdessen sollte die Kommission Maßnahmen prüfen, um Emissionen aus dem internationalen Seeverkehr zu senken, insbesondere in den Hoheitsgewässern der Mitgliedstaaten und den ausschließlichen Wirtschaftszonen, und gegebenenfalls einen entsprechenden Legislativvorschlag vorlegen.

 

Die nächsten Schritte

Die Abgeordneten werden in Kürze die Verhandlungen mit dem Rat beginnen, um eine Einigung in erster Lesung zu erreichen.

 

Hintergrundinformationen

Die Luftverschmutzung wirkt in hohem Maße umwelt- und gesundheitsschädigend. Im Jahr 2010 wurden über 400.000 vorzeitige Todesfälle verzeichnet, und 62% der Fläche der EU waren eutrophierungsgefährdet, davon 71% Natura-2000-Ökosysteme. Die externen Gesamtkosten der Auswirkungen liegen zwischen 330 und 940 Milliarden Euro. Die direkten wirtschaftlichen Schäden werden mit 15 Milliarden Euro (Arbeitstagverluste), 4 Milliarden Euro (Gesundheitsfürsorge), 3 Milliarden Euro (Ernteverluste) und 1 Milliarden Euro (Gebäudeschäden) veranschlagt.

Die Nichtbeachtung der bestehenden Luftqualitätsnormen und der internationalen Verpflichtungen der EU unter dem Göteborg-Protokoll verhindern einen besseren Schutz der EU-Bürger und der Umwelt. In einem Drittel der Luftqualitätsgebiete der EU werden die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und in einem Viertel dieser Gebiete die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten.

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