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Elektronische Massenüberwachung: Rechte der EU-Bürger noch immer gefährdet

Bisher wurde zu wenig unternommen, um die Datenschutzrechte von EU-Bürgern infolge der Enthüllungen über elektronische Massenüberwachung zu schützen, so das Parlament in einer am Donnerstag angenommenen Entschließung. In dem Text drängen die Abgeordneten die Kommission dazu, umgehend die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit für alle in die USA übermittelten personenbezogenen Daten ein effektiver Schutz gilt, und Edward Snowden als „Menschenrechtsverfechter“ Schutz zu gewähren.

Sie äußern sich ebenfalls besorgt über die einzelstaatlichen Überwachungsgesetze in verschiedenen EU-Ländern.

Die Entschließung, die mit 342 Stimmen bei 274 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen angenommen wurde, ist eine Bestandsaufnahme der Maßnahmen (oder des Mangels an Maßnahmen) der EU-Kommission, anderer EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten infolge der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2014 zur elektronischen Massenüberwachung von EU-Bürgern, die vor dem Hintergrund der Enthüllungen von Edward Snowden verabschiedet wurde.

Mit 285 Stimmen gegen 281 beschlossen die Abgeordneten, die EU-Mitgliedstaaten dazu aufzurufen, „etwaige Strafanzeigen gegen Edward Snowden fallenzulassen, ihm in Anerkennung seines Status als Informant und international tätiger Menschenrechtsverfechter Schutz zu gewähren und folglich seine Ausweisung und Auslieferung durch Dritte zu verhindern“.

 

Datentransfers in die USA

Die Abgeordneten begrüßen die Entscheidung des EuGH vom 6. Oktober 2015, die die Angemessenheitsentscheidung der Kommission zu den Grundsätzen des „sicheren Hafens“ in den USA für ungültig erklärt hat. Sie betonen, dass der vom Parlament seit langem vertretene Standpunkt, die Safe-Harbor-Regelung gewährleiste kein angemessenes Schutzniveau, durch diese Entscheidung bestätigt wurde, und fordern die EU-Kommission auf, „umgehend die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit für alle in die USA übermittelten personenbezogenen Daten ein effektiver Schutz gilt, der im Wesentlichen dem in der EU garantierten Niveau entspricht.“

Die Kommission, so die Abgeordneten, soll umgehend Überlegungen anstellen, welche Alternativen es zum Safe-Harbor-Grundsatz gibt und wie sich das Urteil auf andere Instrumente für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA auswirkt, und bis Ende 2015 darüber berichten. In der Entschließung erneuern sie ihre Forderung nach der Aussetzung des Abkommens über das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP) zwischen der EU und den USA.

Das Parlament hält die bisherige Reaktion der Kommission auf dessen Entschließung von 2014 angesichts des Ausmaßes der Enthüllungen über die Massenüberwachung für „höchst unangemessen“ und vertritt die Auffassung, dass „die Grundrechte der Bürger der EU nach wie vor in Gefahr sind“ und dass „noch nicht genug für ihren umfassenden Schutz vor elektronischer Massenüberwachung unternommen wurde.“

 

Bedenken über Befugnisse von Nachrichtendiensten in einigen EU-Ländern

Die Abgeordneten sind besorgt über einige der in manchen Mitgliedstaaten unlängst erlassenen Gesetze, mit denen die Überwachungsbefugnisse von Nachrichtendiensten erweitert werden, insbesondere in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden. Sie halten die Enthüllungen über die vom Bundesnachrichtendienst gemeinsam mit der NSA betriebene Massenüberwachung von Telekommunikation und Internetverkehr innerhalb der Union für „höchst bedenklich“.

In der Entschließung verlangen die Abgeordneten ebenfalls eine EU-Strategie für eine größere IT-Unabhängigkeit und die Online-Privatsphäre. Sie unterstreichen die Notwendigkeit, die Nachrichtendienste sorgfältig und demokratisch zu kontrollieren und das Vertrauen in die USA wieder herzustellen.

über helmut

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