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Grenzübergreifende Zusammenarbeit: die Spitzenpolitiker der Kommunen und Regionen verlangen einfachere Regelungen und unterstützen den von der EU-Präsidentschaft vorgeschlagenen besonderen Regelungsrahmen

Die Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Ist das Hauptziel der Stellungnahme, die Spitzenpolitiker der kommunalen und regionalen Ebene der EU im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) am 13. Oktober verabschiedet haben. In seiner Stellungnahme unterstreicht Nikola Dobroslavić (HR/EVP) die Bedeutung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit für die regionale Entwicklung und die Entwicklung der städtischen und ländlichen Gebiete und begrüßt die Initiative des luxemburgischen Ratsvorsitzes der Europäischen Union im Ministerrat zur Verbesserung des grenzübergreifenden Regelungsrahmens durch neue Instrumente. Er unterstützt auch die Absicht der Europäischen Kommission, eine Analyse der Hindernisse, Lösungsansätze und bewährten Vorgehensweisen bei bzw. für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durchzuführen.

Die an Grenzen gelegenen Städte und Regionen, in denen 37,5% der EU-Bevölkerung leben, haben besondere Nachteile im Vergleich zum übrigen Europa, insbesondere wenn erhebliche Unterschiede in Bezug auf den wirtschaftlichen Wohlstand zwischen ihnen bestehen. Um das Wirtschaftswachstum nicht zu behindern und die Ziele der EU für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu erreichen, müssen unbedingt die spezifischen Probleme und Herausforderungen angegangen werden, mit denen die Menschen in diesen Gebieten konfrontiert sind.

Nikola Dobroslavić (HR/EVP), Gespan der Gespanschaft Dubrovnik-Neretva, hebt hervor, dass „die Grenzregionen die Laboratorien der europäischen Integration sind. Dort sollten der Binnenmarkt und weitere europäische Politikbereiche am stärksten sichtbar werden und genau dort sind auch unsere Erfolge und Misserfolge am deutlichsten zu erkennen. In der Vereinfachung der Zusammenarbeit und dem Überwinden von Hindernissen – wie Unterschiede in der Gesetzgebung und bei der institutionellen Organisation, fehlende Rechtssicherheit und ein unterschiedliches Niveau der wirtschaftlichen Entwicklung – liegt das Potenzial, unmittelbare Vorteile im Alltag der Menschen, der Unternehmen und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu bewirken.“

Die Mitglieder des AdR begrüßen die Initiative des luxemburgischen Ratsvorsitzes, einen verbesserten Regelungsrahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu schaffen, indem zunächst die spezifischen Rechtsvorschriften, die es zu bestimmten Aspekten dieser Zusammenarbeit bereits gibt, umgesetzt werden und zugleich der bestehende Rechtsrahmen verbessert bzw. vervollständigt wird. Mit dem von Luxemburg vorgelegten Vorschlag wird ein neues Rechtsinstrument eingeführt, das es den Mitgliedstaaten ermöglichen würde, sich auf Antrag lokaler oder regionaler Behörden auf einen gemeinsamen Rechtsrahmen für eine Gruppe grenzübergreifender Projekte in einem bestimmten Gebiet zu einigen. Der AdR begrüßt den wertvollen Beitrag durch diesen luxemburgischen Vorschlag zur laufenden Diskussion über die Zukunft der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, weist jedoch auch darauf hin, dass dieses neue Instrument in der aktuellen Phase vor der anstehenden Debatte zwischen den EU-Organen sorgfältig geprüft werden muss.

Die Spitzenpolitiker der lokalen und regionalen Ebene begrüßen auch die Initiative der Europäischen Kommission, selbst eine Analyse der Hindernisse, Lösungsansätze und Beispiele für bewährte Verfahren im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durchzuführen. Sie bieten außerdem der Kommission die Unterstützung und den Sachverstand des AdR für diese Analyse und für die Entwicklung einer langfristigen Strategie zur weiteren Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit an. Der AdR betont darüber hinaus die Notwendigkeit, die bestehenden Rechtsvorschriften vollständig umzusetzen und ordnungsgemäß anzuwenden, damit ihr Potenzial voll ausgeschöpft werden kann. Dies gelte insbesondere für die Verordnung über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), die noch nicht allgemein bekannt und noch nicht durch alle Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt worden sei.

Der AdR wird seine Stellungnahme voraussichtlich auf dem informellen Treffen der für Raumordnung zuständigen Minister am 26./27. November 2015 vorlegen.

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