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Kommission und China wollen enger zusammenarbeiten

Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission und das Handelsministerium der Volksrepublik China (MOFCOM) haben heute in Peking einen Leitfaden bewährter Praktiken für die Zusammenarbeit bei der Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen unterzeichnet.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Immer mehr internationale Vorhaben von Unternehmen müssen inzwischen in mehreren Rechtsordnungen genehmigt werden. Der heute zwischen der Kommission und dem für Fusionskontrolle zuständigen chinesischen Handelsministerium vereinbarte Leitfaden für die Zusammenarbeit ist ein Zeichen unserer Entschlossenheit, die Kooperation zwischen unseren beiden Wettbewerbsbehörden weiter zu festigen.“

Der praktische Leitfaden, der heute unterzeichnet wurde, bildet einen klaren Rahmen für eine engere Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der Kommission und der chinesischen Fusionskontrollbehörde Mofcom bei der Prüfung von Fusionsvorhaben.

Die Zusammenarbeit der beiden Wettbewerbsbehörden steigert die Effizienz der Untersuchungen und verringert den Aufwand für die beteiligten Unternehmen, insbesondere wenn die Behörden in der Lage sind, untereinander und mit den fusionierenden Unternehmen Informationen auszutauschen und die Terminplanung in wichtigen Untersuchungsphasen zu erörtern.

Der Leitfaden wird während des gesamten Fusionskontrollverfahrens den Austausch über Verfahrens- und inhaltlichen Fragen wie die Abgrenzung der relevanten Märkte, Schadenstheorien, wettbewerbsrechtliche Folgenabschätzungen und Abhilfemaßnahmen erleichtern.

Die Unterzeichnung dieses Leitfadens ist Ausdruck des Willens der EU und Chinas, in Wettbewerbssachen enger zusammenzuarbeiten.

Hintergrund

Die Durchsetzung der Kartellvorschriften ist in China auf drei Behörden verteilt: Das Handelsministerium (MOFCOM) ist für die Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen, die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC) für die Durchsetzung der Vorschriften zur Verhinderung preisbezogener Kartellrechtsverstöße und die Staatliche Verwaltung für Industrie und Handel (SAIC) für die Durchsetzung der Vorschriften über nicht preisbezogene Kartellrechtsverstöße zuständig.

Die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission hat mit dem chinesischen Handelsministerium bereits 2004 einen Bezugsrahmen für den Dialog zwischen der EU und China über die Wettbewerbspolitik vereinbart. Diese Vereinbarung von 2004 wird weiterhin die Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Handelsministerium bilden. Im Jahr 2012 hat die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission mit der NDRC und der SAIC eine Absichtserklärung unterzeichnet, die den Rahmen für die Stärkung der Zusammenarbeit und Koordination bildet.

über red

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