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Auf dem Weg zu einer neuen Partnerschaft zwischen der EU und der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean

Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und die Europäische Kommission haben gestern eine öffentliche Konsultation über die Zukunft der Partnerschaft zwischen der EU und den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) nach 2020 eingeleitet.

Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und die Europäische Kommission haben gestern eine öffentliche Konsultation über die Zukunft der Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) nach dem Auslaufen des EU-AKP-Abkommens von Cotonou im Jahr 2020 eingeleitet.

Das Cotonou-Abkommen ist das umfassendste Partnerschaftsabkommen der EU. Es regelt die Beziehungen zwischen der EU und 78 Entwicklungsländern in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean. Neben einer politischen Dimension enthält das Abkommen auch Bestimmungen über die wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit sowie die Entwicklungszusammenarbeit, für die wiederum ein Finanzierungsinstrument, der Europäische Entwicklungsfonds (EEF), zur Verfügung steht.

Verschiedene Akteure und interessierte Kreise werden zu mehr als 40 Fragen konsultiert, die weit über die Entwicklungszusammenarbeit und den Handel hinausreichen. Themen wie Frieden und Sicherheit, die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität, nachhaltiges und inklusives Wachstum, Migration, politische Zusammenarbeit und viele andere stehen auf der Agenda des Konsultations- und Reflexionsprozesses. Diese Konsultation läuft von heute an für 12 Wochen.

Dazu Federica Mogherini, die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission: Die Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten haben sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten über die Entwicklungszusammenarbeit und den Handel hinaus entwickelt. Es ist daher an der Zeit, unsere Zusammenarbeit zu bewerten, um im Hinblick auf die gemeinsamen Herausforderungen und Interessen neue Wege für unsere Partnerschaft zu erkunden.

Der EU-Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, fügte hinzu: Durch die öffentliche Konsultation eröffnen wir eine Debatte, um festzustellen, auf welchen Themen der Schwerpunkt einer künftigen Partnerschaft liegen könnte und wie dadurch angesichts der vielen Herausforderungen, vor denen wir stehen, unsere gemeinsamen Interessen wirksam gefördert werden könnten.“

Die Ergebnisse dieser Konsultation werden maßgeblich in die Analyse einfließen, die die Kommission 2016 durchführen wird, um die Stärken dieses Partnerschaftsabkommens sowie die Verbesserungsmöglichkeiten zu bewerten.

Hintergrundinformationen

Die Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten bestehen schon seit langem und reichen bis zum ersten Abkommen von Lomé zurück, das 1975 geschlossen wurde. Dabei handelte es sich um den Nachfolger des ersten Abkommens von Jaunde aus dem Jahr 1963 zwischen der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den ehemaligen Kolonien einiger ihrer Mitgliedstaaten. Die verschiedenen aufeinanderfolgenden Partnerschaftsabkommen haben das Verhältnis bis zum heutigen Tag geprägt.

Das derzeitige EU–AKP-Partnerschaftsabkommen wurde am 23. Juni 2000 in Cotonou (Benin) unterzeichnet. Seither bildet es den Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und 78 Staaten in Afrika südlich der Sahara, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean. 2005 und 2010 wurde das Abkommen wie in seinen Bestimmungen vorgesehen überarbeitet. Es wurde für einen Zeitraum von zwanzig Jahren geschlossen und läuft am 29. Februar 2020 aus. Das Abkommen ist ein rechtlich bindendes Instrument, das gemeinsame Institutionen begründet und einen Rahmen für den Dialog mit jedem seiner Mitglieder bietet. Neben einer politischen Dimension hat es die wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit sowie die Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung zum Gegenstand. Letztere erfolgt über den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), einen mehrjährigen zwischenstaatlichen Fonds, der aus direkten Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten finanziert wird. Dabei handelt es sich um das einzige Außenhilfeinstrument, das nicht unmittelbar aus dem EU-Haushalt finanziert wird.

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Siehe auch

Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum mehrjährigen Finanzrahmen und dem Aufbauinstrument

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