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Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel: Kommission leitet öffentliche Konsultation ein

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um zu ermitteln, wie Mehrwertsteuerzahlungen auf Transaktionen im grenzüberschreitenden elektronischen Handel in der EU vereinfacht werden können.

Die Kommission will ein breites Spektrum an Meinungen von Unternehmern und anderen interessierten Kreisen einholen, bevor sie im Jahr 2016 mit der Ausarbeitung ihrer Legislativvorschläge zu diesem Thema als Teil der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt beginnt.

Andrus Ansip, für den digitalen Binnenmarkt zuständiger Vizepräsident der Europäischen Kommission, erklärte hierzu: „Wir haben versprochen, die Unternehmen, insbesondere die kleineren Unternehmen, zu unterstützen, indem wir die Belastungen verringern, die sich aus der Existenz unterschiedlicher Mehrwertsteuerregelungen ergeben. Heute bitten wir die Unternehmen und andere interessierte Kreise, uns bei der Suche nach den wirksamsten und sinnvollsten Maßnahmen zu unterstützen, damit wir unser Versprechen halten können. Im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt haben wir bereits einige Maßnahmen vorgelegt, die wir ergreifen möchten, wie z. B. eine Mehrwertsteuerschwelle für Start-ups.“

Pierre Moscovici, für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständiger Kommissar, erklärte hierzu: „Diese Konsultation bietet eine echte Chance, um zu gewährleisten, dass künftige Mehrwertsteuereinnahmen aus der digitalen Wirtschaft auf gerechte und wirksame Weise verteilt werden. Gleichzeitig wollen wir die Einhaltung der Vorschriften so einfach wie möglich machen. Zudem haben wir ein Interesse daran, sicherzustellen, dass die künftigen Rechtsvorschriften der tatsächlichen Situation der Unternehmen in der EU entsprechen.“

Diese Konsultation ist auch Teil der derzeit laufenden Bewertung der neuen Vorschriften für Mehrwertsteuerzahlungen auf grenzüberschreitende Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronische Dienstleistungen, die im Januar dieses Jahres in Kraft getreten sind. Gleichzeitig ist die Kommission bestrebt, Feedback zu der damit im Zusammenhang stehenden kleinen einzigen Anlaufstelle (KEA) zu erhalten. Dieses Instrument ermöglicht es Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Kunden in mehr als einem EU-Land erbringen, ihre gesamte Mehrwertsteuer in ihrem eigenen Mitgliedstaat anzumelden und zu entrichten.

Die Konsultation hat eine Laufzeit von zwölf Wochen und endet am 18. Dezember 2015.

Strategie für einen digitalen Binnenmarkt

Im Zusammenhang mit dem digitalen Binnenmarkt arbeitet die Kommission daran, die mit dem grenzüberschreitenden elektronischen Handel verbundenen Belastungen, die sich aus der Existenz unterschiedlicher Mehrwertsteuerregelungen in der EU ergeben, zu verringern. Die Kommission will gleiche Ausgangsbedingungen für die EU-Unternehmen – ungeachtet ihrer Größe – schaffen und gewährleisten, dass die Mehrwertsteuereinnahmen in das Land fließen, in dem der Verbraucher ansässig ist.

2016 wird die Kommission einen Legislativvorschlag zur Verringerung des auf die Existenz unterschiedlicher Mehrwertsteuersysteme zurückzuführenden Verwaltungaufwands für Unternehmen vorlegen. Die Ergebnisse aus der heute eingeleiteten Konsultation werden in die Vorbereitungen für diese wichtigen Maßnahmenvorschläge einfließen.

Die Kommission wird Vereinfachungsmaßnahmen für kleine Unternehmen vorschlagen, einschließlich eines angemessenen Schwellenwertes, mit dem Probleme angegangen werden können, ohne weitere Verzerrungen im Binnenmarkt oder Probleme für die Steuerverwaltungen bezüglich der Einhaltung der Vorschriften zu verursachen. Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, der den Unternehmen aufgrund der unterschiedlichen Mehrwertsteuersysteme entsteht, wird die Kommission insbesondere Folgendes vorschlagen:

–        Ausweitung des derzeitigen elektronischen Registrierungs- und Zahlungsverfahrens auf den Verkauf von Sachgütern;

–        Einführung einer Mehrwertsteuerschwelle, um Online-Start-ups und kleine Unternehmen zu unterstützen;

–        Zulassung von Mehrwertsteuerprüfungen bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen nur im Herkunftsland;

–        Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen von Anbietern aus Drittländern.

 

Die derzeitigen Mehrwertsteuerbestimmungen für elektronische Dienste

Am 1. Januar 2015 sind für Unternehmen, die grenzüberschreitende Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronische Dienstleistungen erbringen, neue Bestimmungen in Bezug auf den „Ort der Dienstleistung“ in Kraft getreten. Das bedeutet, dass die betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen im Mitgliedstaat des Kunden besteuert werden. Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchsteuer, und diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass die Besteuerung der elektronischen Dienstleistungen am Ort des tatsächlichen Verbrauchs erfolgt. Auf diese Weise fließen die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer in die Staatskasse des Landes, in dem der Käufer ansässig ist.

Im Rahmen der Änderungen wurde auch die kleine einzige Anlaufstelle (KEA) eingerichtet, um grenzüberschreitende Mehrwertsteuerzahlungen im elektronischen Handel zu vereinfachen. Nunmehr können sich Unternehmen für die KEA registrieren lassen und die in anderen Mitgliedstaaten zu entrichtende Mehrwertsteuer mittels einer vereinfachten vierteljährlichen Online-Steuererklärung bei der Steuerverwaltung des eigenen Mitgliedstaats angeben und abführen. Vorläufige Daten deuten darauf hin, dass im Jahr 2015 Mehrwertsteuerzahlungen von mehr als 3 Mrd. EUR über die KEA abgewickelt werden, dies entspricht einem Umsatz von etwa 18 Mrd. EUR.

Trotz der breiten Unterstützung für die neuen Vorschriften bereiteten sie für einige sehr kleine Unternehmen Probleme, insbesondere im Vereinigten Königreich, wo solche Unternehmen zuvor bis zu einem bestimmten Schwellenwert von der Mehrwertsteuer befreit waren. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission enthielt auch eine Mehrwertsteuerschwelle, durch die kleinere Unternehmen von den Änderungen ausgenommen gewesen wären, jedoch wurde diese Möglichkeit von den Mitgliedstaaten abgelehnt. Die Kommission möchte diese Möglichkeit erneut vorschlagen, um die Start-ups und Kleinstunternehmen in der EU zu unterstützen.

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