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Erklärung der Europäischen Kommission zur vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen in Deutschland, insbesondere an der deutsch-österreichischen Grenze

Präsident Juncker führte am Nachmittag ein Telefongespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, in dem sie ihn darüber informierte, dass Deutschland an den Binnengrenzen zu anderen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere an der deutsch-österreichischen Grenze, vorübergehend wieder Kontrollen einführen werde.

Die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Krisenfall ist als Ausnahme im Schengener Grenzkodex ausdrücklich vorgesehen und geregelt.

Die derzeitige Lage in Deutschland dürfte, dem ersten Anschein nach, als eine von diesen Regeln gedeckte Situation gelten.

Aufgabe der EU-Organe ist es, dafür zu sorgen, dass die in Ausnahmefällen getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind. Die Kommission wird die Lage genau beobachten und das Europäische Parlament und den Rat, wie im Schengener Grenzkodex vorgesehen, umfänglich informieren. Unsere Bemühungen müssen darauf gerichtet sein, dass wir, sobald es machbar ist, zum Schengen-System der offenen Grenzen zwischen den Schengen-Staaten zurückkehren.

Die gestern Entscheidung Deutschlands macht deutlich, dass eine Einigung über die von der Europäischen Kommission zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vorgeschlagenen Maßnahmen dringend erforderlich ist.

Wie Kommissionspräsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union sagte: „Die Freizügigkeit im Schengen-Raum ist ein herausragendes Symbol der europäischen Integration. Die andere Seite der Medaille ist, dass wir enger beim gemeinsamen Schutz unserer Außengrenzen zusammenarbeiten und mehr Solidarität beim Umgang mit der Flüchtlingskrise zeigen müssen. Deshalb ist die außerordentliche Ratstagung der Innenminister am Montag (14.9.) so wichtig. Wir brauchen jetzt rasche Fortschritte bei den Kommissionsvorschlägen.“

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