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EU-Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen soll verschärft werden

Das Plenum diskutiert gestern (7.9.) über eine Verschärfung des EU-Verbots des Handels mit Robbenerzeugnissen. Die Abstimmung findet heute (8.9.) statt. Die neuen Bestimmungen sollen das Verbot auf Erzeugnisse aus der Jagd für den Schutz der Fischbestände ausweiten. Robbenerzeugnisse aus der Jagd, die von Inuit oder anderen indigenen Gemeinschaften betrieben wird, sollen zugelassen bleiben. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich bereits auf die neue Regelung geeinigt.

Die Europäische Union hat im Sinne des Tierschutzes im Jahr 2009 ein Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen (wie zum Beispiel Mäntel und Handtaschen aus Robbenfell sowie Robbenfleisch) beschlossen. Das „Komplettverbot“ trat 2010 in Kraft, beinhaltet jedoch zwei Ausnahmen: Erzeugnisse aus der Jagd durch Inuit oder andere indigene Gemeinschaften (die sogenannte „IG-Ausnahme“) und Erzeugnisse aus der Jagd, die zu dem alleinigen Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen in kleinem Umfang und auf nicht gewinnorientierter Basis betrieben wird („BMR-Ausnahme“).

 

Nachdem Kanada und Norwegen das EU-Verbot bei der Welthandelsorganisation (WTO) angefochten hatten, entschied die WTO im Juni 2014, dass das generelle Verbot durch moralische Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere gerechtfertigt sei, forderte jedoch eine Klarstellung zu den beiden Ausnahmen.

 

Im Februar 2015 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der derzeitigen Verordnung präsentiert. Zweck des Kommissionsvorschlags ist die Umsetzung der Entscheidungen und Empfehlungen der WTO.

Robbenjagd durch die Inuit

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht Änderungen für die „IG-Ausnahme“ vor. Inuit dürfen Robbenerzeugnisse nur dann in der EU anbieten, wenn die Jagd traditionell von der Gemeinschaft betrieben wird und zum Lebensunterhalt der Gemeinschaft beiträgt. Die Jagd muss zudem in einer Weise betrieben werden, dass Schmerzen und andere Formen des Leidens der erlegten Tiere so weit wie möglich reduziert werden.

Die „BMR-Ausnahme“ soll in ihrer Gesamtheit aus der Verordnung entfernt werden.

 

Sensibilisierungskampagne und Folgenabschätzung

Auf Forderung der EU-Abgeordneten wird die EU-Kommission damit beauftragt werden, die Öffentlichkeit und Zollbeamte ausreichend über die Neuregelungen sowie die „IG-Ausnahme“ zu informieren. Eine Sensibilisierungskampagne soll darüber aufklären, dass die auf den Markt gebrachten Robbenerzeugnisse aus der Jagd durch die Inuit und andere indigene Gemeinschaften legalen Ursprungs sind und somit weitverbreitete Vorurteile und Fehlinterpretationen abbauen helfen.

 

Die EU-Kommission wird bis Ende 2019 einen Bericht über die Umsetzung der neuen Bestimmungen und deren Auswirkungen auf die Gemeinschaft der Inuit vorlegen.

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