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Kommission nimmt geplante Übernahme von TNT durch FedEx unter die Lupe

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um festzustellen, ob die geplante Übernahme von TNT Express durch die FedEx Corporation mit der EU-Fusionskontrollverordnung im Einklang steht. Beide Unternehmen sind wichtige Akteure auf dem internationalen Markt für Paketzustellungen. Die Kommission hat Bedenken, dass die beiden einzigen verbleibenden Konkurrenten – UPS und DHL – auf einer Reihe von europäischen Märkten für internationale Paketzustelldienste (Expressdienste und Standardzustellungen) nicht genügend Wettbewerbsdruck auf das neu aufgestellte Unternehmen ausüben würden. Dies könnte sich für Geschäfts- und Privatkunden in höheren Preisen niederschlagen. Nun muss die Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 8. Dezember 2015, eine Untersuchung durchführen, um festzustellen, ob sich ihre Bedenken bestätigen. Das Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Viele Branchen, insbesondere im Bereich des elektronischen Handels, sind stark auf erschwingliche und zuverlässige Paketdienste angewiesen, und viele Verbraucher benötigen diese Dienste, damit sie die gekauften Waren sicher und schnell erhalten. Die Kommission muss daher sicherstellen, dass die Übernahme von TNT durch FedEx nicht zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs und höheren Endkundenpreisen führt.“

FedEx und TNT sind zwei der lediglich vier „Integratoren“, die gegenwärtig auf dem europäischen Markt Paketzustelldienste anbieten. Als solche verfügen sie in ganz Europa und darüber hinaus über ein umfassendes Beförderungsnetz per Luft und Straße und können eine entsprechend breite Dienstleistungspalette anbieten. Bei den anderen Integratoren auf dem europäischen Markt handelt es sich um DHL, die Tochtergesellschaft der Deutschen Post, und das US-Unternehmen UPS.

Die Kommission stellte zu Beginn ihrer Untersuchung fest, dass Paketzustelldienste verschiedenen Marktsegmenten zugeordnet werden können, je nachdem, ob der Bestimmungsort im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder außerhalb des EWR liegt und ob es sich um eine Express- oder eine Standardzustellung handelt.

Die vorläufige Prüfung der Kommission ergab, dass bei den meisten internationalen Expresszustellungen – mit Bestimmungsort im EWR oder außerhalb des EWR – nur von den anderen Integratoren ein nennenswerter Wettbewerbsdruck auf das neu aufgestellte Unternehmen ausgehen könnte. Da nach der geplanten Übernahme nicht mehr vier, sondern nur noch drei Integratoren im EWR tätig wären, würde auf das zusammengeschlossene Unternehmen deutlich weniger Wettbewerbsdruck ausgeübt werden und in mehreren Mitgliedstaaten ein konzentrierter Markt für internationale Expresszustellungen an Orte innerhalb und außerhalb des EWR entstehen.

Ferner bieten FedEx und TNT auch internationale Standardzustellungen in Nicht-EWR-Länder an. Die vorläufige Marktuntersuchung der Kommission zeigte, dass das neue Unternehmen an einigen Bestimmungsorten über sehr hohe Marktanteile verfügen würde und dadurch Wettbewerbsprobleme entstehen könnten.

Die Kommission wird nun im Rahmen einer eingehenden Prüfung feststellen, ob ihre anfänglichen Bedenken bezüglich der Übernahme durch FedEx gerechtfertigt sind.

Der Zusammenschluss wurde am 26. Juni 2015 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte

Das US-amerikanische Unternehmen Fedex ist ein internationaler Anbieter von Paketzustellungs-, Speditions- und Frachtbeförderungsdiensten, die es über ein weltweit integriertes Netz erbringt.

Das niederländische Unternehmen TNT Express ist in der Logistikbranche tätig und erbringt weltweit Dienstleistungen in den Bereichen Paketzustellung, Güterluftverkehr und Güterkraftverkehr sowie Spedition.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Pflicht, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt, und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

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