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Nach Naturkatastrophen in Griechenland und Bulgarien stellt die Kommission 16,2 Mio. EUR aus dem EU-Solidaritätsfonds bereit

Nach Naturkatastrophen in Griechenland und Bulgarien im Winter 2015 hat die Europäische Kommission heute beschlossen, Hilfsgelder aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Höhe von 16,2 Mio. EUR für diese Länder zu genehmigen. In Griechenland waren fünf Regionen von schweren Überschwemmungen betroffen, während in Bulgarien der strenge Winter erheblichen Schaden verursacht hat.

Die Gelder – 9,9 Mio. EUR für Griechenland und 6,3 Mio. EUR für Bulgarien – sollen einen Teil der Kosten für Nothilfe- und Wiederaufbaumaßnahmen nach diesen Naturkatastrophen decken. Die Mittel werden vor allem in die Wiederherstellung lebenswichtiger Infrastrukturen und Dienste sowie die Erstattung von Kosten für Not- und Rettungseinsätze fließen und einen Teil der Kosten für Aufräumarbeiten in den betroffenen Regionen abdecken.

Corina Crețu, EU-Kommissarin für Regionalpolitik, erklärte: „Der EU-Solidaritätsfonds ist eines der stärksten Symbole unserer Solidarität in schwierigen Zeiten. Heute leisten wir den Regionen in Griechenland und Bulgarien finanzielle Unterstützung, die im letzten Winter von Naturkatastrophen heimgesucht wurden, die große Schäden verursacht haben. Jetzt können wir uns gemeinsam an den Wiederaufbau machen.“

Viele Programme, die aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds für 2014-2020 kofinanziert werden, sehen Investitionen in den Hochwasserschutz vor und in Maßnahmen, mit denen die Auswirkungen des Klimawandels abgeschwächt werden sollen – beides ist nach wie vor dringend notwendig.

 

Hintergrund

Griechenland: Anfang Februar 2015 wurde Griechenland von großräumigen Überschwemmungen im Einzugsgebiet der Flüsse Evros und Ardas in der Region Ostmakedonien und Thrakien heimgesucht. Das Hochwasser im Evros-Einzugsgebiet hat insbesondere den Agrarsektor getroffen; rund 17 500 ha Land wurden überschwemmt, landwirtschaftliche Infrastruktur, Lagerhäuser und Kulturpflanzen vernichtet. Außerdem wurden 150 km Straße sowie in vielen Gebäuden die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsinfrastruktur beschädigt.

Im selben Zeitraum waren große Teile Zentral- und Westgriechenlands, nämlich die Regionen Epirus, Westgriechenland, Zentralgriechenland und Thessalien, von ähnlichen Ereignissen betroffen. Dort gab es schwere Regenfälle und Stürme, in den Bergen starke Schneefälle, außerdem stürmische Südwinde (an der Küste und im Landesinneren). Dies führte zu Stromausfällen, Flüsse traten über die Ufer, und durch großflächige Erdrutsche wurde eine Reihe von Siedlungen in den Bergen von der Außenwelt abgeschnitten, so dass die Bewohner evakuiert werden mussten. Die Katastrophe verursachte Schäden an über 60 % des Straßennetzes in Epirus. Wohnungen, Ladenlokale, andere Geschäftsgebäude und landwirtschaftliche Betriebe waren betroffen und griechische Kulturerbestätten wurden beschädigt, darunter die historische Brücke von Plaka in Tzoumerka, die von den ungezügelten Wassermassen des Flusses Arachthos fortgerissen wurde.

Bulgarien: Ende Januar 2015 waren Teile Bulgariens von schwerem Regen, Schnee, Hochwasser und Erdrutschen betroffen. Dies führte zu erheblichen Schäden an öffentlicher Infrastruktur, Unternehmen, Wohnungen und Vermögenswerten, auch die Landwirtschaft verzeichnete Schäden. Die Region Süd-Ost traf es am stärksten. Allein in der Stadt Burgas standen über 300 Gebäude unter Wasser. Erdrutsche führten zur Zerstörung wichtiger Infrastruktureinrichtungen; Deiche brachen, zahlreiche Flüsse traten über die Ufer und überfluteten landwirtschaftliche Flächen und Wälder. Böige Winde vernichteten Kiefernwälder, verursachten Stromausfälle und führten zum Zusammenbruch von Kommunikationsnetzen; Straßen waren durch umgestürzte Bäume blockiert.

 

Der Europäische Solidaritätsfonds

Für 2015 ist der Europäische Solidaritätsfonds mit insgesamt 541,2 Mio. EUR dotiert. Rechnet man die nicht beanspruchten Mittel aus dem Vorjahr hinzu, so stehen für 2015 mehr als 895 Mio. EUR aus dem Fonds zur Verfügung.

Der finanzielle Beitrag aus dem Fonds wird auf der Grundlage der gesamten direkten Schäden berechnet, die eine Katastrophe verursacht hat. Diese Hilfsgelder dürfen ausschließlich für unbedingt erforderliche Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen verwendet werden.

Der Europäische Solidaritätsfonds soll Mitgliedstaaten und Länder, die einen Antrag auf Aufnahme in die EU gestellt haben, nach Naturkatastrophen größeren Ausmaßes finanziell unterstützen. Eingerichtet wurde der Fonds nach den schweren Überflutungen in Mitteleuropa im Sommer 2002.

Mit der überarbeiteten Verordnung zum EU-Solidaritätsfonds, die am 28. Juni 2014 in Kraft trat, wurden die bestehenden Regeln vereinfacht, sodass die Hilfsgelder nun rascher ausgezahlt werden können.

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