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Europäischer Luftverkehr: Kommission veröffentlicht Bericht der Task-Force über Germanwings-Absturz

Die Kommission veröffentlicht heute den Bericht einer von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) geleiteten Task Force zum Absturz des Flugs Germanwings 9525. Die im Mai 2015 auf Ersuchen der für Verkehr zuständigen EU-Kommissarin Violeta Bulc eingerichtete Task Force analysierte die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchung des Absturzes im Hinblick auf die Eignung der europäischen Regeln für Flugsicherheit und Luftverkehrssicherheit. Im heutigen Bericht gibt die Task Force sechs Empfehlungen ab, bei denen es in erster Linie um eine bessere Überprüfung der Flugbesatzungsmitglieder geht. Die Kommission wird diese Vorschläge nun eingehend prüfen, bevor sie über künftige Schritte entscheidet.

Violeta Bulc, EU-Kommissarin für Verkehrsfragen, erklärte: Ich danke der Task Force der EASA für ihre rasche und umfassende Arbeit. Die Sicherheit der europäischen Bürger steht im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der Kommission, und der heutige Bericht leistet einen wertvollen Beitrag hierzu. Wenn Verbesserungen an den europäischen Vorschriften für Sicherheit und Gefahrenabwehr oder bei ihrer Durchführung vorgenommen werden müssen, um in Zukunft Unfälle oder sonstige Vorfälle zu vermeiden, werden wir auf EU-Ebene die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.“

Patrick Ky, der Exekutivdirektor der EASA, äußerte sich wie folgt: Die wichtigsten Akteure aus Luftfahrt und Medizin haben im Rahmen der Task Force eng zusammengearbeitet. Dieser Bericht ist das Ergebnis einer eingehenden Analyse und enthält praktische Empfehlungen, damit ein solches tragisches Ereignis sich nicht wiederholen kann. Die EASA ist bereit, die notwendigen Schritte zu ergreifen und aus den gewonnenen Erkenntnissen zu lernen.“

Die Empfehlungen der Task Force lauten:

  1. Der Grundsatz „jederzeit zwei Personen im Cockpit“ sollte beibehalten werden.
  2. Piloten sollten vor Aufnahme des Flugdienstes bei einer Fluggesellschaft einer psychologischen Beurteilung unterzogen werden.
  3. Die Fluggesellschaften sollten stichprobenartig Drogen- und Alkoholkontrollen durchführen.
  4. Für die Aufsicht über flugmedizinische Sachverständige sollte ein robustes Programm eingeführt werden.
  5. Ein europäisches Datenarchiv für flugmedizinische Daten sollte eingerichtet werden.
  6. Die Fluggesellschaften sollten Unterstützungsmaßnahmen für Piloten einführen.

Zu einem frühen Zeitpunkt der Bewertung kam die Task Force zu dem Schluss, dass eine bessere medizinische Überwachung der Besatzungsmitglieder die Sicherheit im Luftverkehr wesentlich verbessern könnte. Der Schwerpunkt der Bewertung lag auf der medizinischen und psychologischen Untersuchung der Piloten, einschließlich Drogen- und Alkoholtests, wofür bereits Screening-Verfahren verfügbar sind. Die Task Force weist auch darauf hin, dass es für flugmedizinische Sachverständige einen besseren Aufsichtsrahmen geben müsse. In dem Bericht wird versucht, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ärztlicher Schweigepflicht und Sicherheit zu erreichen und keinen zusätzlichen unnötigen Verwaltungsaufwand für die Fluggesellschaften zu schaffen.

Nächste Schritte:

Die Kommission wird die Empfehlungen unter Berücksichtigung weiterer Informationen, z. B. der Ergebnisse der unabhängigen Untersuchung des Absturzes unter Leitung der französischenUntersuchungsstelle für die Sicherheit der Zivilluftfahrt (Bureau d’Enquêtes et d‘ Analyses, BEA), prüfen. Sind neue Rechtsvorschriften erforderlich, wird die EASA gebeten werden, konkrete Vorschläge auszuarbeiten, die dann in die Flugsicherheitsvorschriften der EU aufgenommen werden. Die EASA wird außerdem ersucht werden, nicht-legislative Instrumente zu erarbeiten (z. B. Leitlinien und praktische Werkzeuge für den Informationsaustausch) und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und Unternehmen zu überwachen.

Hintergrund

Nach dem Absturz des Flugs Germanwings 9525 am 24. März veröffentlichte die französische Untersuchungsstelle für die Sicherheit der Zivilluftfahrt (Bureau d’Enquêtes et d‘ Analyses, BEA) am 6. Mai 2015 einen vorläufigen Untersuchungsbericht.

Am selben Tag beauftragte Violeta Bulc, für Verkehr zuständige EU-Kommissarin, die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit der Einrichtung einer Task Force zur Prüfung der Ergebnisse des BEA-Berichts. Gegenstand der Prüfung waren das Verriegelungssystem für die Cockpit-Tür, die Verfahren für den Zugang zum Cockpit und das Verlassen des Cockpits sowie die Kriterien und Verfahren für die medizinische Überwachung der Piloten.

Die Task Force umfasste 14 hochrangige Vertreter von Fluggesellschaften, Flugpersonalvereinigungen, medizinischen Beratern und Behörden. Den Vorsitz führte Patrick Ky, der Exekutivdirektor der EASA. Eingeladene Sachverständige und Vertretungsgremien lieferten weitere Beiträge. Zwischen Mai und Juli 2015 fanden drei offizielle Sitzungen der Task Force statt. In Untergruppen wurden spezifische Fragen behandelt.

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