Der Industrieausschuss hat am Mittwoch (15.7.) seine Zustimmung zur Übereinkunft mit der EU-Kommission und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten erteilt, die Roaming-Gebühren abzuschaffen. Die Roamingtarife sollen bereits ab dem kommenden Jahr sinken. Ab dem 15. Juni 2017 ist dann endgültig Schluss. Ab dann soll es keinen kostentechnischen Unterschied mehr geben, ob ein Anruf oder das Versenden einer E-Mail über das Mobilfunknetz im Heimatland oder im EU-Ausland erfolgt.
Die Berichterstatterin Pilar del Castillo Vera aus Spanien (EVP) sieht das Ende der Roaming-Gebühren als großen Erfolg. „Wir haben es geschafft, die Abschaffung der Roaming-Gebühren durchzusetzen und das „offene Internet“ zu gewährleisten.“
Die EU hat die Kosten für Roaming seit 2007 kontinuierlich verringert. Das EU-Parlament hat sich wiederholt für die komplette Abschaffung der Roaming-Gebühren eingesetzt. Nun soll dieses Vorhaben wahr werden.
Keine Roaming-Gebühren ab 15. Juni 2017
Am 30. Juni haben sich das EU-Parlament, der Ministerrat und die EU-Kommission auf einen Kompromiss für eine EU-weite Telekommunikationsverordnung geeinigt. Diese sieht die Abschaffung der Roaming-Gebühren ab dem 15. Juni 2017 vor.
Bereits zuvor tritt jedoch eine Übergangsphase in Kraft. Ab dem 30. April 2016 und bis zum 14. Juni 2017 gelten die Kosten, die im Heimatland anfallen als Richtwert. Beispiel: Zahlen Sie für einen getätigten Anruf in Ihrem Heimatland 8 Cent pro Minute, so dürfen die Kosten für einen Anruf aus dem EU-Ausland nicht mehr als 13 Cent pro Minute betragen. Mobilfunkbetreiber dürfen somit nur mehr einen geringen Aufpreis in Rechnung stellen. (Weitere Informationen in der unten stehenden Tabelle)
Netzneutralität
Der zwischen EU-Parlament, Ministerrat und EU-Kommission erzielte Kompromiss sieht zudem die ersten EU-weiten Bestimmungen zur Netzneutralität vor. Jeder EU-Bürger solle ohne Diskriminierung auf alle Online-Inhalte zugreifen können.
Preisobergrenzen für Roaming (in Euro, exkl. MwSt.)
Derzeit | Von 30. April 2016 bis 14. Juni 2017 | Ab 15. Juni 2017 | |
Anruf / pro Minute, ausgehend | 0,19 | Kosten im Heimatland + Aufpreis von bis zu 0,05 | Kosten für die Nutzung des Mobiltelefons im EU-Ausland = Kosten im Heimatland |
1 SMS, versendet | 0,06 | Kosten im Heimatland + Aufpreis von bis zu 0,02 | |
1 Megabyte genutztes Datenvolumen | 0,20 | Kosten im Heimatland + Aufpreis von bis zu 0,05 | |
1 SMS, erhalten | Kostenlos | ||
Anruf / pro Minute, eingehend | 0,05 | Soll einen EU-weit festgelegten Höchstbetrag für das sogenannte Mobilfunkterminierungsentgelt nicht überschreiten. Darunter versteht man den Betrag, den der Mobilfunkbetreiber der angerufenen Person an den Mobilfunkbetreiber der Person, die den Anruf tätigt, entrichten muss.* |
*Übergangsregelung. Die Kommission muss hierzu noch einen Vorschlag präsentieren.
Die EU-Abgeordneten stimmen voraussichtlich im Oktober über die Verordnung ab. Wird die Verordnung vom EU-Parlament und dem Ministerrat angenommen, so wird sie am 30. April 2016 in Kraft treten.