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Beitritt der EU zu CITES trägt zur Vorbereitung des EU-Aktionsplans gegen illegalen Artenhandel bei

Die EU ist die 181. Partei, die dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) beitritt. Das Übereinkommen deckt mehr als 35 000 Tier- und Pflanzenarten ab und stellt sicher, dass der Handel mit ihnen legal und nachhaltig bleibt.

Im Anschluss an eine 2014 ins Leben gerufene öffentliche Konsultation haben die Dienststellen der Europäischen Kommission mit der Vorbereitung eines Aktionsplans gegen den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten begonnen. In diesem Zusammenhang stellt der Beitritt der EU zum CITES-Übereinkommen einen wichtigen Meilenstein dar.

Durch CITES soll sichergestellt werden, dass der internationale Handel mit Arten freilebender Tiere und Pflanzen deren Überleben nicht gefährdet. Der Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten hat in den letzten Jahren ein nie da gewesenes Niveau erreicht und ist zu einer wichtigen Finanzierungsquelle für die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität geworden. Es handelt sich weltweit um das viertgrößte illegale Geschäft nach dem Drogen-, Waffen- und Menschenhandel. Durch ihren Beitritt zu CITES erhält die EU mehr Gewicht auf der internationalen Bühne. Nun geht es darum, das Übereinkommen zu unterstützen und den Kampf gegen den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu verstärken.

Karmenu Vella, EU-Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, erklärte: „Der Handel mit Drogen, Waffen, Menschen und wildlebenden Tieren und Pflanzen findet über dieselben illegalen Netzwerke statt. Der Beitritt zu CITES ist ein wichtiger Schritt bei der Ausarbeitung unseres Aktionsplans zur verstärkten Bekämpfung des illegalen Artenhandels. CITES ist das beste Instrument, über das die internationale Gemeinschaft im Kampf gegen die Kriminalität im Zusammenhang mit dem illegalen und unhaltbaren Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten verfügt. Durch CITES haben wir die Möglichkeit, die gesammelten Erfahrungen bei der Zerschlagung anderer illegaler Netzwerke zu nutzen“.

Internationale Organisationen wie Interpol und das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung arbeiten mit CITES zusammen und haben ihr Engagement im Kampf gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in diesem Bereich verstärkt. Das CITES-Übereinkommen bedeutet, dass als letztes Mittel auch Sanktionen ergriffen werden können, wenn Parteien wiederholt ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

CITES ist nicht nur auf exotische Tierarten ausgerichtet, sondern dient auch dem Schutz europäischer Arten wie Bären, Wölfen, Luchsen und Aalen.

Hintergrund

Der illegale Artenhandel hat in den letzten Jahren ein nie da gewesenes Niveau erreicht und stellt inzwischen das viertgrößte illegale Geschäft weltweit dar. Nur das Geschäft mit Drogen-, Waffen- und Menschenhandel ist größer. Mehr als 20 000 Elefanten und 1 200 Nashörner wurden 2014 getötet. Nach Jahren der Erholung schrumpfen ihre Bestände nun erneut. Arten wie Menschenaffen, Tiger, Haie, Schildkröten, Schuppentiere, Korallen und Tropenholz werden illegal gehandelt, um eine weltweit steigende Nachfrage zu befriedigen.

Die EU unterstützt das CITES-Übereinkommen seit vielen Jahren durch die Bereitstellung von Finanzmitteln für Programme zum Aufbau von Kapazitäten, insbesondere zum Schutz von Meerestierarten und Holzarten sowie gegen Elefantenwilderei und Elfenbeinhandel.

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